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Johann Roth

  • Bürgermeister Königsrichter Stuhlsrichter
    ✝︎ 1556
  • ✝︎ 1556
    ⬩ Bürgermeister Königsrichter Stuhlsrichter

 
1556
1556

Inschriften

A [HIC SEPVLTVS EST/C]IRCVMSPECTVS ET AMPLISS(IMVS) D(OMI)-
[N(V)S IO]HANNES ROTH CONSVL/[CIBIN(IENSIS) ANIM]O SVO LON-
GE/CHARISSIMO PIE IN DOMINO DEFUNCTO AN[NO D] O (MI)[NI
1556]

B RHOTIACAE GENTIS MAGNA/SPES MAGNA IOANNES/
HIC RECVBO EXANIMIS/PARVVLVS VMBRA CINIS/
IAM POTERAM BLANDIS/SERMO(N)E(M) IVNGERE VERBIS/
INQVE PATRIS MOESTOS/GAVDIA FERRE DIES/
NVNC QVIA CHRISTE TVA TAN=/DEM SV(M) MORTE REDETVS/
DA GRADIS TECVM VIVERE/POSSE TAMEN
< ... >

Hier liegt begraben der umsichtige und ausgezeichnete Herr Johann Roth, Bürgermeister der Stadt Hermannstadt, nachdem seine Seele fromm in Christo allerliebst verschieden war, im Jahre des Herrn 1556 (A).

Johann, große Hoffnung der großen Familie Roth, hier ruhe ich entseelt, unbedeutend, Schatten und Asche, denn ich konnte milde Worte in meine Rede einfügen und meine traurigen Tage in Gottvaters Freude führen. Nun, Christus, weil ich endlich durch deinen Tod zurückgekehrt bin, sorge dafür, daß ich trotzdem bei dir leben kann!


Anmerkungen

1530 tritt Johann Roth als Stuhlsrichter auf. 1539-41 ist er Bürgermeister und seit 1543, nach dem Tod des Georg Huet, Königsrichter. 1545 nennt er sich zugleich „Comes camerae auri cymenti regii“. Unter seiner Amtsführung wurde 1544 ein Landtag in Hermannstadt gehalten, auf welchem der ungarische Adel die Freiheit verlangte, Häuser in den sächsischen Städten kaufen und besitzen zu können, was ihnen zum Schutz der königlichen Privilegien der Städte verweigert wurde. Zur Zeit der habsburgischen Besetzung Siebenbürgens (1551-1556) waren die sächsischen Städte treue Anhänger des Königs Ferdinands. Nachdem die drei Stände König Ferdinand gehuldigt hatten, erhielt die sächsische Nation 1552 auf dem Preßburger Reichstag die königliche Bestätigung des Andreanischen Privilegiums. 1556 waren die sächsischen Städte erst dann willig, Königin Isabella anzuerkennen, als ihnen alle Vorrechte und Privilegien bestätigt wurden. Am 21. März 1556 verlangte Petrus Petrovics im Namen der Königin 300 Mann Fußvolk, Kanonen und Musketen von den Hermannstädtern, um Weißenburg, wo sich der Bischof Paul Bornemissa behauptet hatte, erobern zu können.2) Schon in der 2. Hälfte des 15. Jh. gab es Kontroversen zwischen dem Hermannstädter Patriziat und dem zahlreichen Handwerkertum, das 1495 die Hundertmannschaft eingesetzt hatte. Zur Erbitterung der Bürger infolge der nach Weißenburg geschickten Mannschaft kam der am 31. März 1556 in der Mitte der Stadt ausgebrochene Brand hinzu. Die verzweifelten ärmeren Bewohner, unterstützt von der Hundertmannschaft, erhoben sich und ermordeten den Königsrichter Johann Roth, der für alle Übel verantwortlich gemacht wurde, am nächsten Tag vor seinem Haus. Er wurde zunächst außerhalb der Stadt ohne Gottesdienst begraben. Am 11. Mai wurde er exhumiert und auf Veranlassung des königlichen Statthalters Petrus Petrovics in der Stadtpfarrkirche vor dem Chor in der Nähe des Grabes des Martin Weis begraben. Kurz davor wurden die drei Anführer des Aufstandes auf dem Großen Ring enthauptet.3)


Historische Arbeit von Dr. Ioan Albu